Allgemeine Geschäftsbedingungen
Himmelsritt Gleitschirm Tandemflüge verpflichtet sich, die in der Anmeldung oder im Gutschein namentlich genannte Person im doppelsitzigen Gleitsegel als Passagier zu befördern. Die erforderliche Flugausrüstung wird gestellt. Es gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen, Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Himmelsritt. Die Bedingungen werden durch Absenden einer Anmeldung/Bestellung, Begleichen des Rechnungsbetrages, mündliches Erteilen eines Beförderungsauftrages und/oder Unterschrift/Einlösung des Gutscheins sowie beim Antritt des Fluges anerkannt. Der Gutschein-Besteller verpflichtet sich ausdrücklich dazu, dem Gutschein-Empfänger die AGB und Beförderungsbedingungen bekannt zu machen.
Der Passagier erklärt ausdrücklich, körperlich und seelisch gesund zu sein, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, Nervenerkrankungen oder sonstige, auch chronische Erkrankungen, zu haben und sich den Belastungen des Fluges gewachsen zu fühlen. Bei Unklarheit über seine fliegerische Tauglichkeit besteht die Verpflichtung des Passagiers, sich diese Tauglichkeit ärztlich bestätigen zu lassen. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn keine theoretische Einweisung erfolgt oder er diese gesamt oder in Teilen nicht verstanden hat. Er verpflichtet sich, den Flug abzusagen, wenn er unter Alkohol-, Drogen oder Medikamenteneinfluss steht. Der Passagier verpflichtet sich, entsprechende Kleidung (wetter- und windfest, geeignet für Verschmutzung), feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und Handschuhe zu tragen.
Die gesetzlich erforderliche Flugausrüstung wird vom Piloten gestellt. Bei minderjährigen Passagieren werden die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten bzw. des oder der gesetzlichen Vertreter/s benötigt. Der Passagier verpflichtet sich, den Anweisungen des Piloten unbedingt und sofort Folge zu leisten und insbesondere beim Start in angemessener Geschwindigkeit mit dem Piloten mitzulaufen, bis er vom Piloten ausdrücklich zum Einstellen der Laufbewegung aufgefordert wird. Auch bei der Landung ist Laufbereitschaft erforderlich. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Im Besonderen kann das Nichtbefolgen der theoretischen Einweisung und der Anweisungen während Start, Flug und Landung zu einer Gefährdung von Passagier und Pilot führen. Bei Nichtbefolgen von Anweisungen des Piloten kann dieser den Passagier vom Flugbetrieb mit Himmelsritt ausschließen. Bei Zuwiderhandlung erlischt der Anspruch auf Beförderung ohne Rückzahlungsanspruch auf die Fluggebühr. Für Schäden an Ausrüstung, Pilot oder an Dritten, welche durch Nichtbefolgen der Anweisungen des Piloten verursacht werden, haftet der Passagier.
Ein Flug kann jederzeit über die angebotenen Kanäle /telefonisch, per Email, über die Webseite oder direkt) mündlich oder schriftlich gebucht werden. Himmelsritt führt mit Ihnen die bei Buchung angegebene Leistung am vereinbarten Termin durch.
Ein Flug-Gutschein berechtigt Sie oder die von Ihnen bestimmte Person nach vollständiger Bezahlung innerhalb des Gültigkeitszeitraumes zur Buchung eines Gleitschirm-Tandemfluges für eine Person unabhängig vom aktuellen Preis des Fluges.
Für zwei oder mehrere Personen sind entsprechend viele Gutscheine zu kaufen und einzulösen oder Flüge telefonisch/direkt/per Email hinzu zu buchen. Es kann anstatt eines Flug-Gutscheins auch ein Wertgutschein ausgestellt werden. Ein Wertgutschein berechtigt zur Auswahl eines bestimmten Tandemfluges aus dem Angebot von der Himmelsritt-Webseite. Sollte der Preis des gewählten Tandemfluges geringer sein, als der Wert des Wertgutscheins, erhält der Erwerber einen neuen Wertgutschein über den Differenzbetrag. Ist der Preis des gewählten Fluges höher, ist die Differenz nachzuentrichten. Eine Auszahlung des Differenzbetrages ist ausgeschlossen.
Bei Buchung eines Gutscheins wird dieser mit der Rechnung unverzüglich dem Besteller zugeschickt. Die Zahlung des Kaufpreises eines Gutscheins inklusive anfallender Versand- und/oder Verpackungskosten erfolgt auf Rechnung oder per Paypal und ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte der vollständige Kaufpreis nicht innerhalb der Zahlungsfrist beglichen werden, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung/Mahnung von Himmelsritt. Durch diese Zahlungserinnerung/Mahnung geraten Sie in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie die gesetzlichen Verzugszinsen und infolge des Verzuges entstehende Schäden zu bezahlen. Sofern die Mahnung nicht erfolgt, gelten im Übrigen die gesetzlichen Ansprüche betreffend der Folgen des Zahlungsverzugs. Die Lieferung erfolgt an die von Ihnen angegebene Person und Adresse. Unsere Lieferfristen sind in der Regel 2-4 Werktage und verlängern sich bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Unbeschadet Ihrer eventuellen gesetzlichen Rechte bitten wir Sie, den Gutschein nach Erhalt auf seine Richtigkeit zu prüfen und Himmelsritt bei Abweichungen oder Änderungen umgehend auf diese Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
Bei Nichteinhaltung von fest vereinbarten Terminen ist die gesamte Gebühr zu entrichten. Der Pilot kann bei übermäßiger Verspätung die Beförderung verweigern, sofern durch die Verspätung nachfolgende Flüge gefährdet sind.
Gutscheine verfallen 24 Monate nach Ausstellungsdatum. Die Gültigkeit entspricht der gesetzlichen Verjährungsfrist. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Gutschein eingelöst werden. Ansprüche auf Rückzahlung oder Erweiterung des Zeitraumes seitens des Teilnehmers bestehen für den Zeitraum nach 2 Jahren nicht mehr. Gutscheine sind auf andere Personen übertragbar. Bei einer Übertragung auf eine andere Person ist auf die Regelungen dieser AGB hinzuweisen, insbesondere ist sicherzustellen, dass die Person, die den Tandemflug in Anspruch nimmt, die Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllt. Eine Rückerstattung des Kaufpreises ist für den Fall einer Nichterfüllung der Mindestvoraussetzungen ausgeschlossen. Bei Verlust eines Gutscheins besteht grundsätzlich keine Beförderungspflicht durch Himmelsritt.
5. Rücktritt durch den Passagier/ Widerrufsbelehrung
Als Verbraucher haben Sie das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware (z.B. Gutschein) ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Ein späterer Widerruf ist nicht möglich. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Kaufpreis wird im Falle des Widerrufes an den Käufer exklusive Porto, Verpackung und Bearbeitungsgebühr unbar zurückerstattet. Hierzu ist die Angabe der Kontoverbindung vom Kunden notwendig. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits eingelöst wurde.
Himmelsritt kann die Rückzahlung verweigern, bis Himmelsritt den geliefert Gutschein wieder zurückbekommen hat.
Nach der Buchung eines Fluges bei Himmelsritt (egal ob schriftlich oder mündlich) kann der Kunde zu jeder Zeit seine Buchung stornieren, wenn Himmelsritt darüber informiert wird. Bei einer Stornierung bis 2 Tage vor dem Flug sind 30% des Flugpreises an Himmelsritt zu zahlen.
Bei der Nichteinhaltung von fest vereinbarten Terminen verfällt der einzulösende Gutschein. Verspätungen von mehr als 30 Minuten nach vereinbartem Flugtermin gelten als nicht eingehalten. Sollte kein Gutschein vorhanden sein, wird eine Ausfallgebühr von € 100,- in Rechnung gestellt.
Im Falle einer Absage durch den Passagier am Vortag wird ebenfalls eine Aufwandsentschädigung von € 100,- in Rechnung gestellt.
6. Terminvereinbarung/ Wetter
Der Termin des Fluges wird kurzfristig mit dem Passagier abgestimmt und in Abhängigkeit von geeigneten Wetterbedingungen vereinbart. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotz fest vereinbarter Termine kein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn dies die Witterungsverhältnisse oder andere Faktoren nicht zulassen. Es besteht bei Terminverschiebung oder Ausfall kein Anspruch auf Schadenersatz, Rückerstattung oder Erstattung sonstiger entstandener Aufwendungen. Die Entscheidung, ob ein geplanter Flug stattfindet, obliegt allein dem Piloten. Der Anspruch auf Nachholung des Fluges bleibt jedoch bestehen. Die Einzelheiten der Durchführung des Fluges bestimmt der Pilot. Es ist immer der jeweilige Pilot für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist berechtigt, den Flug abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält oder wenn er die äußeren Bedingungen (Wetter, Wind, Gelände, Material) für ungeeignet hält. Die Anreise in das Fluggelände ist Sache des Passagiers. Die Kosten für Bergbahnfahrten und Ähnliches sind beim Flugangebot nicht in der Fluggebühr enthalten. Der Alles-Dabei-Flug beinhaltet eine Bergfahrt, weitere Fahrtkosten (die z. B. wetterbedingt entstehen) sind nicht im Preis enthalten.
7. Haftung und Versicherung
Der Passagier handelt auf eigene Gefahr. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass durch die Teilnahme am Flugbetrieb ein erhöhtes Risiko für Gesundheit, Leben und Eigentum des Passagiers entstehen kann! Speziell beim Starten bewegen wir uns außerdem in alpinem Gelände, mit allen damit verbundenen Gefahren!
Die Haftung des Piloten beginnt mit dem Verbinden des Passagiers beim Start mit dem Fluggerät und endet nach der Landung mit dem Lösen der Verbindung Passagier/Fluggerät. Für eventuelle Schäden, welche vor- oder nachher zustande kommen, übernimmt der Pilot keine Haftung.
Für Schäden am Passagier, am Dritten sowie Sachen, die durch einfache Fahrlässigkeit durch den Passagier entstehen, haftet der Passagier und die Haftung des Piloten ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von Anspruchsgrund, Schadenursache und –hergang sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen- und Sachschäden, für materielle und immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden. Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne beim Piloten Rückgriff zu nehmen. Es gilt außerdem ausdrücklich, Haftung besteht für jede Art von Forderung bis zur Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen oder gesetzlich definierten Deckungssummen. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der vorgeschriebenen Versicherungen durch den Piloten.
(1) Wird ein Fluggast durch einen Unfall an Bord eines Luftfahrzeugs oder beim Ein- oder Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt, ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 haftet der Luftfrachtführer für jeden Fluggast nur bis zu einem Betrag von 113.000 Rechnungseinheiten, wenn
Der Höchstbetrag nach Satz 1 gilt auch für den Kaptalwert einer als Schadenersatz zu leistenden Rente.
Für Sachschäden an mitgeführten Sachen des Passagiers („Reisegepäck“), haftet der Luftfrachtführer bis zu einem Betrag von 1131 Rechnungseinheiten (ca. 1.350 €). Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers gilt diese Haftungsbegrenzung nicht, die Haftung besteht dann unbegrenzt.
8. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit in allen übrigen Punkten unberührt. An ihre Stelle soll eine angemessene Regelung treten, die den unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Gerichtsstand ist in Kempten/ Allgäu. Erfüllungsort aller Verpflichtungen ist der Sitz des Gewerbes in Oberstdorf bzw. Fischen.